Achtung! Änderungen beim Transparenzregister Auch GmbH und andere eintragunspflichtig! Die Frist läuft Ende Juni 2022 ab!
Mit den zum 1. August 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) sind die bislang in § 20 Abs. 2 GwG enthaltenden Mitteilungsfiktionen ersatzlos weggefallen.Somit sind u. a. alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet. Für die Meldung sind jedoch Übergangsfristen vorgesehen.Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, deren Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister bislang aufgrund einer der Mitteilungsfiktionen als erfüllt galt, haben die in § 19 Absatz 1 GwG aufgeführten Angaben ihrer wirtschaftlich Berechtigten,
sofern es sich um eine Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt bis zum 31. März 2022,
sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft handelt bis zum 30. Juni 2022,
in allen anderen Fällen bis spätestens zum 31. Dezember 2022 der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.
Zusammengefasst:
Nach § 20 Abs. 1 GwG sind juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG) sowie nach § 21 GwG auch nichtrechtsfähige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennützig ist), Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen o. a. verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.
Hinweis
Da wir nicht zur Rechtsberatung befugt sind, sind diese Angaben durch Sie als Mandanten eigenständig durchzuführen oder durch einen von ihnen beauftragten Rechtsanwalt.
Bitte beachten Sie, dass die o.g. Fristen unbedingt einzuhalten sind, da eine Missachtung mit hohen Bußgeldern und weiteren Sanktionen verbunden sein kann.