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Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen – wir erstellen diese fristgerecht für Ihr Einzelunternehmen, Ihre Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft nebst den dazugehörigen Steuererklärungen und E-Bilanzen und sorgen, sofern gesetzlich vorgeschrieben, für die korrekte Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger. Ihr Steuerberater aus Bremen - Sozietät Frommherz & Beekmann

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen für:
  • Einzelunternehmen und Freiberufler
  • Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen wie:
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Erklärung
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
  • Erstellung Anlage EÜR
  • Veröffentlichung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

Neben Jahresabschlüssen decken wir natürlich alle anderen Aspekte der Steuerberatung ab.

In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen mit unserem umfänglichen Fachwissen und persönlicher Beratung zur Seite. Bei uns können Sie sich sicher sein, dass Ihr Anliegen immer mit größter Sorgfalt und Professionalität bearbeitet wird!

Für Beratungstermine vor Ort kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0421 658420, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser digitales Kontaktformular. Die Steuerkanzlei Frommherz & Beekmann freut sich, schon bald von Ihnen zu hören und hilft Ihnen gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise weiter!

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